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Audit Steuerberatung Wirtschaftsprüfung GmbH
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| Elektronische Einreichung des Jahresabschlusses | |||||||||||||||
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Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht tritt erstmals für Jahresabschlüsse zum 31.12.2007 per 30.9.2008 in Kraft und zwar für Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften, bei denen die Erlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Bilanzstichtag EUR 70.000,- überschritten haben. Keine Offenlegungspflicht besteht nach wie vor für Einzelunternehmer und „normale“ Personengesellschaften. Per 1.7.2008 traten Änderungen hinsichtlich der elektronischen Einreichung von Jahresabschlüssen zum Firmenbuch ein. Die folgende Tabelle stellt die geltende Rechtslage dar:
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